Montag, 26. Januar 2009

"besonderer Härtefall"

Vor kurzem hat mich ein Bekannter darauf hingewiesen, daß die Regeln für die Studiengebühren geändert wurden. So ist es nun mehr möglich, von diesen befreit zu werden wenn man
* ein Kind unter 14 Jahren selbst versorgt (bisher wurde man nur für Kinder die jünger als 6 Jahre sind, befreit - danach verursachen diese ja keine Kosten mehr, klar ;-) )
* man zwei (oder mehr Geschwister hat), die erklären auf eine Studiengebührenbefreiung zu verzichten (bisher half nur wenn man zwei oder mehr Geschwister hat die bereits zahlen)
* man ein "besonderer Härtefall" ist...

Diese Dinge stehen auch alle auf der Seite des Ministeriums (MWK - Min. für Wissenschaft und Kultur) des Landes Baden-Württemberg mit dem Hinweis weitere Fragen doch bitte mit der betreffenden Hochschule direkt zu klären. Gesagt, getan.

Das Ergebnis dieser Eruation war, dass die ersten beiden Punkte wohl tatsächlich in Ulm umgesetzt werden (was nicht selbstverständlich ist) und zum anderen habe ich erfahren, daß aber wohl keiner weiß, was denn bitte ein "besonderer Härtefall" ist - so eine Regelung war dem Mitarbeiter auch nicht bekannt. Mein Hinweis auf die Seiten des MWKs wurde quittiert mit der Aussage "so gut kenn ich mich auf den Seiten des MWKs nicht aus..." - interessanterweise wurden die Stellen extra wegen der Studiengebühren geschaffen; es wäre m.E.n. also schon angebracht, die ministeriellen Vorgaben zu Studiengebühren zu kennen (und die Webseite).

Aber ich gebe auch zu: es war montag morgen um kurz nach 8 als ich angerufen habe *g*

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